Rechtsgebiete
Markenrecht ♦ Designrecht ♦ Wettbewerbsrecht ♦ Urheberrecht ♦ Internetrecht
Rechtsanwalt Lütgendorf berät zum Schutz, zur Kommerzialisierung und zur Verwertung von Schutzrechten. Insbesondere vertritt er Mandanten bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klageverfahren.
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Stichtag 25. Mai 2018: Neue Informationspflichten für Webseitenbetreiber nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Seit dem 24. Mai 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Durch sie wird das EU Datenschutzrecht weitgehend vereinheitlicht. Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies sind Informationen, durch welche Rückschlüsse auf eine Person zugelassen werde, wie z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, etc.
Ab dem 25. Mai 2018 sind die Regelungen der DSGVO für innerhalb der EU ansässige Unternehmen verbindlich. Unternehmen mit eigener Website treffen insbesondere neue Informationspflichten im Online-Verkehr. Die betroffenen Unternehmen sollten die neuen Regelungen unbedingt bis zum 25. Mai 2018 umsetzen und ihre Datenschutzerklärungen der DSGVO anpassen. Bei fehlender Umsetzung drohen empfindliche Geldbußen (nach neuer Rechtslage bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes) oder Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände.
Gerne ist Ihnen Rechtsanwalt Lütgendorf bei der Anpassung Ihrer Datenschutzerklärungen behilflich.