3. Muss eine Abmahnung ausgesprochen werden?
Die Abmahnung ist keine Prozessvoraussetzung. In § 12 Abs. 1 S. 1 UWG oder § 97a Abs. 1 UrhG ist etwa normiert, dass der Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abgemahnt werden soll. Ein Muss ist dies jedoch nicht. Im Hinblick auf die Kostenfolge des § 93 ZPO empfiehlt es sich jedoch zumeist, vor Erhebung einer Klage eine Abmahnung auszusprechen.