1. Was ist eine Abmahnung?
Unter dem Begriff der Abmahnung versteht man die Mitteilung eines Verletzten an einen (vermeintlichen) Verletzer, dass er sich durch eine im Einzelnen bezeichnete Handlung rechtwidrig verhalten habe, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben (vgl. Begr RegE BT-Drucks 15/1487, S. 25).